Klatsche für den Verfassungsschutz
Mehr als nur eine juristische Fußnote. Der jüngste Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ist mehr als nur eine juristische Fußnote – er ist eine juristische Ohrfeige für das Bundesamt für Verfassungsschutz und eine kalte Dusche für jene politischen Kräfte, die seit Jahren ein AfD-Parteiverbot als den Heiligen Gral der demokratischen Verteidigung propagieren wollen. Dem Eilantrag der […]
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