Wie Nancy Faeser die AfD mit einem Geheim-Gutachten kriminalisiert.
Am 2. Mai 2025 ließ Nancy Faeser, geschäftsführende Innenministerin, eine Bombe platzen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, basierend auf einem 1.100-seitigen Gutachten, das niemand sehen darf. Kurz vor ihrem Abgang an Alexander Dobrindt (CSU) legt sie ihrem Nachfolger noch schnell ein vergiftetes Ei ins Nest. Das Gutachten bleibt unter Verschluss, angeblich aus „Quellenschutz“, doch Teile sollen an Medien wie DER SPIEGEL und BILD geleakt worden sein. Ein Skandal? Nein, ein Offenbarungseid! Die AfD hat mit einem Eilantrag die Einstufung vorläufig aussetzen lassen, doch der Schaden ist angerichtet. Wie soll man sich ein Bild von dieser absurden Kriminalisierung machen, wenn die Beweise versteckt werden? Dieser Artikel zerlegt den niederträchtigen Vorgang eines weisungsgebundenen Verfassungsschutzes, der die einzige demokratische Opposition mit politischer Willkür in die Ecke drängt. Die AfD ist rechts, keine Frage – aber rechtsextrem? Ein klares Nein! In einer funktionierenden Demokratie braucht es rechte und linke Pole, um Debatten lebendig zu halten. Alles andere ist Kartellherrschaft.
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ist kein Zufall, sondern ein abgekartetes Spiel. Faeser, die seit 2021 den „Kampf gegen Rechts“ als Lebenswerk betreibt, zündete diese Bombe am letzten Freitag ihrer Amtszeit, ohne fachliche Prüfung des Gutachtens durch ihr Ministerium. Dobrindt, ihr Nachfolger, wird erst zwei Stunden vor der Veröffentlichung informiert – ein Affront, der nach Machtmissbrauch schreit. „Faeser hat ihre Kompetenz überschritten“, schäumt die Union. Selbst in ihrer SPD glaubt niemand an einen Zufall. Das Timing ist verräterisch: Nach dem Ampel-Aus und der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 steht die AfD bei 25 Prozent, vor der CDU mit 23 Prozent. Eine Partei, die ein Viertel der Wähler repräsentiert, wird als Staatsfeind gebrandmarkt – just, wenn das Kartell aus SPD, Grünen, FDP und Union die Macht wanken sieht.
Das BfV, weisungsgebunden unter Faesers Kommando, liefert die Munition. Der kommissarische Chef Sinan Selen, der nach Thomas Haldenwangs krankheitsbedingtem Rücktritt das Ruder übernahm, unterschreibt ein Gutachten, das niemand prüfen darf. Haldenwang, einst als „Faesers Erfüllungsgehilfe“ verspottet, hatte die Einstufung schon 2024 angekündigt, doch der Wahlkampf verzögerte den Schlag. Nun, da die Ampel Geschichte ist, schießt Faeser scharf – und hinterlässt verbrannte Erde. Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler nennt es ein „politisches Manöver“ heute Nachrichten aus aller Welt. Ex-Nachrichtendienstchef August Hanning geht weiter: „Der Zeitpunkt begründet Misstrauen, dass eine konkurrierende Partei diskreditiert werden soll“. Das ist kein Verfassungsschutz – das ist Wahlbeeinflussung.
Das 1.100-seitige Gutachten ist der Kern des Skandals – und ein Phantom. Es ist „nur für den internen Dienstgebrauch“ bestimmt, nicht öffentlich. Angeblich wurden Teile an DER SPIEGEL und BILD geleakt, doch die Berichte bleiben vage. SPIEGEL zitiert Aussagen wie „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel“ oder eine „verfestigte fremdenfeindliche Haltung“ in der AfD-Führung. BILD spricht von „rassistischen Äußerungen“ und einem „ethnischen Volksbegriff“. Doch ohne den vollen Text sind das nur aus dem Kontext gerissene Worthülsen. Warum wird das Gutachten versteckt? Faeser spricht von „Quellenschutz“, doch das ist lächerlich. Das 2021er-Gutachten zum „Verdachtsfall“ basierte allein auf öffentlichen Quellen – 1.800 Facebook-Posts, 250 Tweets, 200 YouTube-Videos. Wenn das aktuelle Gutachten ähnlich aufgebaut ist, was gibt’s zu verbergen? Die Antwort: Schwache Beweise, die einer Prüfung nicht standhalten.
Die Geheimhaltung ist ein Schlag ins Gesicht der Öffentlichkeit. „Die Belege bleiben geheim, das Urteil wenig plausibel“, kritisiert Boehme-Neßler. X-Nutzer wie Julius Boehm sprechen von einer „weisungsgebundenen Behörde ohne Transparenz“. Die AfD fordert Akteneinsicht, doch das BfV verweigert sie. Dobrindt, nun Innenminister, muss entscheiden, ob die 1.108 Seiten publik werden. Ohne Veröffentlichung bleibt die Einstufung ein politischer Knüppel. „Das ist rechtsstaatsunwürdig“, wettert AfD-Vize Beatrix von Storch. Wenn die AfD so gefährlich ist, warum werden dann die Beweise nicht gezeigt? Die Bürger haben ein Recht auf Einsicht – alles andere ist Willkür.
Ist die gesamte AfD rechtsextrem? Nein, sie ist rechts – und das ist auch gut so. Eine Demokratie braucht rechte und linke Pole, um Debatten lebendig zu halten. Ohne Gegensätze gibt es kein Ringen um die besten Lösungen, nur Kartellkonsens. Die AfD kritisiert Migration, Energiewende und Corona-Politik – Themen, die Millionen Menschen bewegen. Ihre 25 Prozent in Umfragen zeigen: Sie spricht für ein Viertel der Deutschen. Das BfV wirft ihr einen „ethnischen Volksbegriff“ vor, der angeblich Migranten, insbesondere Muslime, diskriminiert. Doch „Remigration“ bedeutet Rückführung illegaler Migranten – kein Verstoß gegen die Verfassung. Aussagen wie „Abschieben schafft Wohnraum“ sind provokativ, aber kein Aufruf zu Gewalt. Björn Höckes SA-Parole war ein Fehltritt, gerichtlich abgehandelt. Seit wann macht ein Einzelfall eine Partei rechtsextrem?
Das BfV zitiert Verbindungen zu „Identitärer Bewegung“ oder „Sächsischen Separatisten“. Doch nur drei von acht verhafteten Separatisten waren AfD-Mitglieder – eine verschwindende Minderheit bei über 50.000 Mitgliedern. Der „Flügel“, der 2020 als rechtsextrem eingestuft wurde, ist schon lange aufgelöst und sein Einfluss wurde überschätzt. Vergleichen wir: Linksextreme Gruppen wie die „Letzte Generation“ verübten 2024 1.187 Straftaten, darunter 86 Gewaltdelikte und bleiben trotzdem nur „Verdachtsfälle“. Die AfD wird für Worte bestraft, während linke Straftaten geduldet werden. „Was klingt wie Rassismus, ist Rassismus“, tönt SPD-Mann Matthias Miersch. Doch Worte sind kein Terror. Die Einstufung ist ein Angriff auf Meinungsfreiheit.
Die AfD wehrt sich – und siegt vorerst. Mit einem Eilantrag erreichte sie, dass das BfV die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ bis zur gerichtlichen Klärung nicht öffentlich wiederholt. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte eine „Stillhaltezusage“ des BfV, die Pressemitteilung zur Einstufung wurde von der BfV-Website gelöscht. „Ein erster Schritt zur Entlastung“, freuen sich die beiden AfD Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Klage gegen die Einstufung läuft, doch die Aussetzung zeigt: Die Beweislage ist wackelig. Schon 2022 und 2024 bestätigten Gerichte die „Verdachtsfall“-Einstufung, doch „gesichert rechtsextrem“ ist ein neuer Maßstab, der vor Gericht Bestand haben muss. Die AfD hat Rückenwind – und das Kartell Angst.
Die Einstufung ist ein Tiefschlag für die Demokratie. Eine Partei, die 25 Prozent der Wähler vertritt, wird als Feind des Staates behandelt. Das BfV signalisiert: AfD-Wähler sind verdächtig. „Ein schwarzer Freitag für die Demokratie“, sagt Chrupalla. Die Geheimhaltung des Gutachtens nährt Misstrauen. „Kein Bürger glaubt, dass 1.100 Seiten geheim bleiben müssen“, schreibt BILD-Kommentator Filipp Piatov. Grüne und Linke fordern ein Verbotsverfahren, doch selbst die Union ist skeptisch. „Protest kann man nicht verbieten“, sagt CDU-Mann Carsten Linnemann. Ein Verbot würde die AfD zur Märtyrerin machen – und ihre Umfragen in die Höhe treiben.
Der Verfassungsschutz unter Faeser hat sich als Kartell-Waffe entlarvt. Die Einstufung der AfD ist ein politischer Trick, um die einzige Opposition zu kriminalisieren. Die Geheimhaltung des 1.100-seitigen Gutachtens ist ein Skandal – wenn die Beweise so klar sind, warum sie verstecken? Die AfD ist rechts, nicht rechtsextrem und repräsentiert den Willen von Millionen. Eine Demokratie lebt von Vielfalt, nicht von Ausgrenzung. Es braucht die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens, Transparenz und ein Ende der weisungsgebundenen Willkür. Sonst bleibt eine Demokratie, die ihren Namen nicht verdient. Die AfD wird kämpfen – und wir, ihre Wähler, mit ihr.
“hpbaltes.de“
frei verlinkt, kopiert und verteilt werden.
