Reiner Füllmich, der Justizskandal von Göttingen

Der Justizskandal von Göttingen oder verdienter Knast?
Die Wahrheit hinter der „Querdenker“-Verurteilung

Dr. Reiner Füllmich, einst gefeierter Verbraucheranwalt und späterer Star der „Querdenker“-Szene, sitzt hinter Gittern. Am 24. April 2025 verurteilte das Landgericht Göttingen ihn zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Untreue. Angeblich hat er 700.000 Euro Spendengelder der „Stiftung Corona-Ausschuss“ auf private Konten umgeleitet – für Gartenarbeiten, Scheidungskosten und Kredittilgungen. Seit Oktober 2023 schmorte er in Untersuchungshaft, nach einer dubiosen Abschiebung aus Mexiko. Doch ist die Strafe gerecht? Oder ist Füllmich Opfer eines politischen Schauprozesses, wie seine Anhänger brüllen? Dieser Blogbeitrag reißt die Maske von einem Fall, der nach Rechtsstaatlichkeit schreit – oder nach Rache an einem unbequemen Kritiker.

Das Vergehen: Untreue oder Schutz der Spenden?

Füllmich war Mitgründer des Corona-Ausschusses, einer Plattform, die ab 2020 Impfskepsis und Corona-Zweifel verbreitete. Die Anklage wirft ihm vor, 700.000 Euro Spendengelder auf private Konten – 200.000 Euro an seine Frau, 500.000 Euro an sich selbst – überwiesen zu haben, ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter. Das Gericht sah „mutwillige Untreue“: Füllmich habe das Geld für private Zwecke wie Haus- und Gartenarbeiten verprasst, obwohl er als Jurist wusste, dass dies rechtswidrig war. Seine Verteidigung? Er habe die Gelder vor staatlichem Zugriff „schützen“ wollen – eine Schutzbehauptung, die das Gericht als lachhaft abtat.

Doch hier wird’s knifflig. Die Anklage begann mit 18 Fällen gewerbsmäßiger Untreue, aber 16 wurden fallen gelassen, weil das Gericht mögliche Gegenleistungen nicht ausschließen konnte. Übrig blieben zwei Fälle: die besagten 700.000 Euro. Füllmichs Ex-Mitstreiter, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Justus Hoffmann, zeigten ihn an – ein interner Machtkampf, der nach Verrat riecht. Spender selbst, wie auf axionresist.com dokumentiert, sahen die Transfers als legitim, um Liquiditätsreserven zu sichern. Warum also die harte Strafe für einen Streit, der eher zivilrechtlich wirkt? Die Beweislage scheint dünn und das Gericht lehnte zahlreiche Verteidigungsanträge als „unerheblich“ ab . Das stinkt nach Voreingenommenheit.

Inhaftierung: Entführung oder rechtmäßige Festnahme?

Füllmichs Inhaftierung ist eine Geschichte für sich – und keine schöne. Am 13. Oktober 2023 wurde er in Mexiko festgenommen, angeblich wegen „Visum-Problemen“ und nach Deutschland abgeschoben. Am Frankfurter Flughafen klickten die Handschellen, basierend auf einem Haftbefehl vom März 2023. Füllmich spricht von „staatlicher Entführung“ ohne internationalen Haftbefehl, unterstützt von einer E-Mail, die nahelegt, er sei ins Konsulat gelockt worden. In Rosdorf saß er 18 Monate in U-Haft, teils in Zwangsjacke und Fußfesseln zum Gericht gekarrt – Behandlung wie für einen Schwerverbrecher, nicht für einen Schreibtisch-Täter.

Die Haftbedingungen und die Abschiebung werfen Fragen auf. Warum wurde ein 66-Jähriger, der sich in Mexiko aufhielt, so dramatisch zurückgeholt? Der Vorwurf der Fluchtgefahr hält – er war ja im Ausland –, aber die Brutalität der Maßnahmen wirkt überzogen. Füllmichs Anhänger, wie @SHomburg auf X, sehen hier einen „politischen Prozess“ gegen einen Corona-Kritiker. Selbst wenn man seine Verschwörungsthesen für Unsinn hält, bleibt der Eindruck: Das Verfahren sollte ein Exempel statuieren.

Verhältnismäßigkeit: Gerecht oder vendetta?

Drei Jahre und neun Monate für Untreue – ist das fair? Vergleichen wir. Im Fall von Cum-Ex-Banker Hanno Berger, der Millionen durch Steuerbetrug kassierte, gab’s 8 Jahre Haft (Süddeutsche Zeitung, 9. Dezember 2020). Ein Arzt, der Patienten absichtlich falsch behandelte, bekam 3 Jahre. Füllmichs Strafe liegt im oberen Bereich für Untreue, obwohl der Schaden (700.000 Euro) im Vergleich zu Cum-Ex peanuts ist. Dazu kommt: Fünf Monate U-Haft wurden nicht angerechnet, wegen angeblicher „Prozessverschleppung“. Ernsthaft? Ein Angeklagter, der sich verteidigt, wird dafür bestraft? Das klingt nach Willkür.

Füllmich ist kein Unschuldslamm. Seine Äußerungen über „Massemorde“ des RKI und NS-Vergleiche waren geschmacklos und strafbar. Er kassierte dafür eine Strafe über 18.000 Euro. Aber die Untreue-Anklage wirkt wie ein Vorwand. Ähnliche Fälle, wie die Veruntreuung durch Vereinsvorstände, enden oft mit Geldstrafen oder Bewährung. Warum also Knast für Füllmich? Sein Promistatus als „Querdenker“ scheint der wahre Grund. Das Gericht ignorierte Spenderstimmen, die seine Absichten stützten und lehnte Beweisanträge ab, die politische Motive hätten aufdecken können. Das ist kein Rechtsstaat, das ist Abrechnung.

Vergleich mit anderen „Querdenkern“

Füllmich ist nicht der erste Corona-Kritiker, der juristisch eingeheizt wird. Michael Ballweg, Organisator der Querdenken-Demos, saß 2022 monatelang in U-Haft wegen Untreuevorwürfen, bis die Anklage zusammenbrach. Ken Jebsen, Ex-KenFM, wurde diffamiert, aber nie verurteilt. Beide Fälle deuten auf ein Muster: Kritiker der Corona-Politik werden mit harten Bandagen angegangen, oft mit fragwürdiger Beweislage. Füllmichs Prozess, inklusive Verfassungsschutz-Vorwürfen, riecht nach politischer Steuerung. Während Cum-Ex-Banker mit Millionenschäden oft milder behandelt werden, scheint für „Querdenker“ die volle Härte zu gelten.

Fazit: Justiz oder Rachefeldzug?

Füllmichs Verurteilung ist ein Warnschuss an alle, die staatliche Narrative infrage stellen. Die Untreue mag stattgefunden haben, aber die Strafe ist unverhältnismäßig hoch, die Beweislage dünn und die Verfahrensweise – von der „Entführung“ bis zur U-Haft – skandalös. Das Gericht wollte ein Exempel statuieren, nicht Recht sprechen. Füllmichs Anhänger haben recht, wenn sie von einem „Schauprozess“ sprechen, auch wenn seine eigenen Verschwörungsthesen oft abstrus waren. Die Justiz hat hier nicht Vertrauen geschaffen, sondern Misstrauen gesät. Wenn ein Staat Kritiker so behandelt, während Steuerbetrüger milde davonkommen, ist etwas faul. Füllmich mag ein Narr sein, aber dieses Urteil macht ihn zum Märtyrer – und das ist das wahre Vergehen.

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